Rechtliches zu Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub
Wer ein Kind erwartet, hat allen Grund zur Freude. Am liebsten würde man sich den ganzen Tag nur mit Einkauf von Babysachen und Namensfindung beschäftigen. Jetzt ist aber auch die Zeit, sich (arbeits-)rechtlich schlau zu machen. Wenn du dich frühzeitig informierst und alles in Ruhe in die Wege leitest, kannst du die Schwangerschaft und die erste Zeit mit deinem Baby trotz des notwendigen Papierkrams in vollen Zügen geniessen.
Das Gesetz ist auf deiner Seite
Während der Schwangerschaft und Stillzeit geniessen Arbeitnehmerinnen in der Schweiz besonderen Schutz. Dieser ist im Mutterschutzgesetz festgehalten und gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter und Einkommen.
Reden ist besser als schweigen
Per Gesetz ist es dir selber überlassen, wann du deinen Arbeitsgeber informierst, solange du voll arbeitsfähig bist. Doch nur wenn dein Vorgesetzter Bescheid weiss, kann er die notwendigen Massnahmen zum Schutz einer werdenden Mutter treffen. Sei daher offen gegenüber der Chefin oder dem Chef. So stösst du eher auf Verständnis für hormonelle Stimmungsschwankungen oder Morgenübelkeit. Ausserdem gibst du ihr bzw. ihm die Möglichkeit, rechtzeitig eine Vertretung einzustellen. Während der Schwangerschaft und bis 14 Wochen nach der Geburt geniesst du zudem einen Kündigungsschutz (Ausnahme Probezeit).
Unser Tipp:
Bist du in einem körperlich anspruchsvollen oder gefährlichem Beruf tätig, informiere den Arbeitgeber möglichst bald, denn der Arbeitsgeber hat die Pflicht, der schwangeren Arbeitsnehmerin eine gleichwertige Ersatzarbeit ohne Risiken anzubieten.
14 Wochen Mutterschaftsurlaub
Der Mutterschutz beginnt nach der Geburt und dauert durchgehend 14 Wochen. Du erhält 80% des Lohnes durch die Erwerbsersatzordnung, wenn du anspruchberechtigt ist. Dafür muss du als werdende Mutter mindestens 9 Monate vor der Schwangerschaft bei der AHV versichert gewesen sein und 5 Monate vor der Schwangerschaft gearbeitet haben.
In den ersten 8 Wochen nach der Geburt herrscht sogar absolutes Arbeitsverbot.
Mehr Informationen findest du in der Broschüre Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen des Staatssekretariat für Wirtschaft.
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